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BVerwG, 22.06.1954 - I B 154.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
Gaststättenbedürfnis und Grundrechtsauslegung
Auszug aus BVerwG, 22.06.1954 - I B 154.53
Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1953 (NJW 1954 S. 524; JR 1954 S. 153; DVBl. 1954 S. 258) ausgesprochen hat, ist der Gesetzgeber nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG - ermächtigt, die Berufszulassung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.
- BVerwG, 15.09.1955 - I B 134.55
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 22. Juni 1954 - BVerwG I B 154.53 - dargelegt, daß die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 4 GaststG, wonach die Erlaubnis zum Gaststättenbetrieb zu versagen ist, wenn die Verwendung der Räume für den Gewerbebetrieb dem öffentlichen Interesse widerspricht, mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Grundrecht der Freiheit der Berufswahl, vereinbar ist, und daß das öffentliche Interesse im Sinne dieser Vorschrift auch das durch die Wohnungsnot hervorgerufene Bedürfnis nach Wohnraum umfaßt.